Unternehmerische Verantwortung

Unsere Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Lieferketten.

Seit dem 01.01.2023 ist  das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz „LkSG“) in Kraft getreten und seit dem 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gültig und damit für die S-Markt & Mehrwert.

 

Das Gesetz beschreibt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Lieferketten.

 

Es kann in der S-Markt & Mehrwert sowie in den vielfältigen Liefer- und Wertschöpfungsketten bewusst oder unbewusst zur Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten kommen, was sowohl für die S-Markt & Mehrwert als auch für die Mitarbeiter sowie Dritte zu erheblichen Nachteilen führen kann.

 

Aus diesem Grund ist es für uns als Unternehmen wichtig, Verhalten und Vorgänge, die gegen geltendes Recht oder interne Regelungen der S-Markt & Mehrwert verstoßen, möglichst vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen und, falls es dennoch zu einem Verstoß gekommen ist, das Fehlverhalten dauerhaft abzustellen.

 

Um Hinweisen auf erfolgte oder drohende Verstöße innerhalb der S-Markt & Mehrwert oder bei deren Zulieferern rechtzeitig und angemessen nachzugehen, steht den Mitarbeitern der S-Markt & Mehrwert und außenstehenden Dritten eine Beschwerdestelle zur Verfügung. So können Hinweise zu möglichen Verstößen gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten, die bei der S-Markt & Mehrwert oder bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer entstanden sind oder entstehen könnten, gemeldet werden. Zum Schutz des Hinweisgebers kann der Hinweis über die Beschwerdestelle auch anonym abgegeben werden.

Beschwerdestelle LkSG
Beschwerdestelle LkSG
Beschwerdestelle LkSG

Seit dem 01.01.2023 ist  das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz „LkSG“) in Kraft getreten und seit dem 01.01.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gültig und damit für die S-Markt & Mehrwert.

 

Das Gesetz beschreibt die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Lieferketten.

 

Es kann in der S-Markt & Mehrwert sowie in den vielfältigen Liefer- und Wertschöpfungsketten bewusst oder unbewusst zur Verletzung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten kommen, was sowohl für die S-Markt & Mehrwert als auch für die Mitarbeiter sowie Dritte zu erheblichen Nachteilen führen kann.

 

Aus diesem Grund ist es für uns als Unternehmen wichtig, Verhalten und Vorgänge, die gegen geltendes Recht oder interne Regelungen der S-Markt & Mehrwert verstoßen, möglichst vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen und, falls es dennoch zu einem Verstoß gekommen ist, das Fehlverhalten dauerhaft abzustellen.

 

Um Hinweisen auf erfolgte oder drohende Verstöße innerhalb der S-Markt & Mehrwert oder bei deren Zulieferern rechtzeitig und angemessen nachzugehen, steht den Mitarbeitern der S-Markt & Mehrwert und außenstehenden Dritten eine Beschwerdestelle zur Verfügung. So können Hinweise zu möglichen Verstößen gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten, die bei der S-Markt & Mehrwert oder bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer entstanden sind oder entstehen könnten, gemeldet werden. Zum Schutz des Hinweisgebers kann der Hinweis über die Beschwerdestelle auch anonym abgegeben werden.

Beschwerdestelle LkSG
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Benefits in der DSV-Gruppe

Flexibilität (für deine Work-Life-Balance)

  • Flexible Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
  • Hybrides Arbeiten
  • 30 Urlaubstage pro Jahr sowie zusätzlich freie Tage am 24. und 31. Dezember

Erwarte bei uns optimale Arbeitsbedingungen, die flexibles Arbeiten fördern und dir die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung bieten. Wir legen großen Wert auf Work-Life-Balance und bieten dir attraktive Arbeitgeberleistungen, die das Arbeiten bei uns angenehm und lohnenswert machen.

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Flexibilität (für deine Work-Life-Balance)

  • Flexible Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
  • Hybrides Arbeiten
  • 30 Urlaubstage pro Jahr sowie zusätzlich freie Tage am 24. und 31. Dezember

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